BSZ Konrad Zuse Hoyerswerda

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Anerkennung des

mittleren Schulabschlusses

nach der dualen Berufsausbildung

2. in der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung

a) in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder

b) in einem Beruf gemäß § 66 des Berufsbildungsgesetzes oder § 42m der Handwerksordnung mit mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer ein Gesamtergebnis von mindestens „befriedigend“ erzielt haben.

Die Durchschnittsnote gemäß Satz 1 Nummer 1 wird als arithmetisches Mittel aus allen Zeugnisnoten gebildet. Sie ist mit einer Stelle nach dem Komma ohne Rundung anzugeben.

nach Schulordnung Berufsschule vom 24. Juli 2018

§ 31 Mittlerer Schulabschluss

(1) Der mittlere Schulabschluss wird Schülern, die noch keinen Realschulabschluss haben, mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss zuerkannt, wenn sie

1. auf der Grundlage des Hauptschulabschlusses oder eines diesem gleichwertigen Abschlusses gemäß § 29 Absatz 2 und § 30 Absatz 3 das Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Durchschnittsnote aus allen Zeugnisnoten von mindestens 3,0 oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss erworben haben und

Nach der Zusendung der Unterlagen werden diese geprüft und ein gesondertes Zeugnis erstellt. Die Abholung des Zeugnisses muss terminlich vereinbart werden, da an diesem Tag alle Originale vorgelegt werden müssen.

Für die Ausfertigung des Zeugnisses fallen keine Kosten an.

(2) Über den mittleren Schulabschluss wird ein gesondertes Zeugnis nach einem von der obersten Schulaufsichtsbehörde vorgegebenen Muster ausgestellt.

Das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, ist dem Realschulabschluss gleichgestellt.

Am BSZ „Konrad Zuse“ Hoyerswerda werden dazu folgende Unterlagen benötigt:

  1. Hauptschulabschluss oder qualifizierter Hauptschulabschluss der Oberschule/Förderschule/BVJ u.a.
  2. IHK- oder HWK-Zeugnis mindestens mit dem Gesamtergebnis „befriedigend“

  3. Abschlusszeugnis des BSZ „Konrad Zuse“ mit der Durchschnittsnote von mindestens 3,0 aus allen Zeugnisnoten.
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