BSZ Konrad Zuse Hoyerswerda

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+++ ÖPNV-Streik vom 17.04. bis zum 21.04.2024 +++ Mehr Informationen dazu und eine geänderte Fahrplanauskunft sind hier zu finden +++

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Detaillierte Pläne für einzelne Ausbildungsrichtungen und Bildungsangebote finden Sie auf der jeweiligen Seite.

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Schüler­beförderung | Schüler­fahr­ausweise | Bildungsticket

Landkreis Bautzen

Mit dem Beschluss des Freistaates Sachsen zur Einführung des Bildungstickets am
01. August 2021 und der angepassten Satzung des Landkreises Bautzen vom
06.12.2021 entfällt ab dem Schuljahr 2022/2023 das Bereitstellungsverfahren für die Ausgabe von Fahrkarten durch den Landkreis Bautzen.

Informationen zum Bildungsticket
Mit dem Bildungsticket können Schülerinnen und Schüler für maximal 15 Euro pro Monat im Jahres-Abo alle Verkehrsmittel des ÖPNV verbundweit, ganzjährig und ganztägig nutzen.
Das Jahres-Abo zum Bildungsticket können Sie direkt bei einem der folgenden Verkehrsunternehmen abschließen:

Landkreis Spree-Neiße

Für Schüler:innen aus dem Landkreis Spree-Neiße ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel auf dem Weg zur Schule kostenfrei. Voraussetzung ist ein aktueller Bescheid des Landkreis Spree-Neiße.

Zweitschrift – Zeugnisse

Hinweise zur Zweitschrift – Zeugnisse

nach VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen (Stand 2019)

VII. Zweitschriften

Bei Verlust fertigt die Schule ein von ihr ausgestelltes Zeugnis erneut aus (Zweitschrift), wenn sie über die der Urschrift zu Grunde liegenden Daten verfügt. Zweitschriften werden vom Schulleiter unterzeichnet und tragen das Datum der Ausfertigung.

Für die Ausstellung der Zweitschrift ist nach der Kostensatzung des Landkreises Bautzen eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Zweitschrift ist im Sekretariat (Zimmer 108) unter Vorlage des Personalausweises abzuholen.

Die Abholung erfolgt nach Absprache. An diesem Tag ist die Verwaltungsgebühr zu entrichten.

Informationen zur Schullaufbahn in Sachsen

Grundschule, Bildungsempfehlung und dann … ?

Bitte sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern, welche besonderen Stärken und Interessen Ihr Kind in der Grundschule gezeigt hat, aber auch darüber, wann es sich vielleicht mehr als andere mühen musste.

Auf dieser Grundlage entscheiden Sie gemeinsam und verantwortungsbewusst über den nächsten Schritt auf dem weiteren Bildungsweg Ihres Kindes. Dieser nächste Schritt ist sehr bedeutsam, aber er legt nichts endgültig fest. Wichtig ist vor allem, dass Ihr Kind beim Lernen gut vorankommt und Erfolgserlebnisse hat.“

[Prof. Dr. Roland Wöller, Sächsischer Staatsminister für Kultus und Sport]

„In Sachsen gibt es zwei Wege mit zwei Geschwindigkeiten zum Abitur. Das Gymnasium ist die Autobahn für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler. Für alle anderen ist die Bundesstraße mit Mittelschule und Beruflichem Gymnasium der optimale Weg. Beide Strecken sind gut ausgebaut, die eine führt in 12, die andere in 13 Jahren zum Ziel.

Damit werden die unterschiedlichen Voraussetzungen der Schüler berücksichtigt. Bei der Entscheidung zur weiteren Schullaufbahn stehen die individuellen Leistungen und Fähigkeiten Ihres Kindes im Vordergrund. Es geht deshalb weniger um die Frage »Kommt mein Kind auf das Gymnasium?«, sondern »Welcher Weg ist für mein Kind der richtige?«. Nach wie vor gilt: Mit der Bildungsempfehlung werden keine Abschlüsse vorweggenommen oder verhindert. Was zählt, ist die individuelle Leistung.

Zwei Wege zum Abitur

Häufig gestellte Fragen

„Ein/e Schüler/in hat die Bildungsempfehlung für die Mittelschule erhalten. Heißt das, er/sie kann kein Abitur machen?

Nein, mit der Bildungsempfehlung werden keine Schulabschlüsse vorweggenommen, erleichtert oder verhindert. Vielmehr geht es um eine Empfehlung für einen zum Schüler passenden Bildungsweg. Nach erfolgreichem Realschulabschluss kann am Beruflichen Gymnasium das Abitur erlangt werden. Dieser Bildungsweg dauert lediglich ein Jahr länger als der über das allgemeinbildende Gymnasium. Außerdem kann an der Fachoberschule die Fachhochschulreife erlangt werden.“

„Ist das Abitur am Beruflichen Gymnasium wirklich gleichwertig zu einem Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium?

Ja, das Abitur am Beruflichen Gymnasium ist gleichwertig. Der Abschluss ist genau wie am Gymnasium die allgemeine Hochschulreife. Danach können alle Studienrichtungen gewählt werden. Im Unterschied zum allgemeinbildenden Gymnasium (Abitur nach 12 Jahren) wird das Abitur am Beruflichen Gymnasium jedoch erst nach 13 Jahren abgelegt. Das Berufliche Gymnasium vermittelt zusätzlich berufsbezogene Inhalte der gewählten Fachrichtungen. Mit der Fachrichtung legt man sich nicht auf bestimmte Studienrichtungen fest.“

Bildungswege in Sachsen

Quelle: http://www.sachsen-macht-schule.de

Weitere Informationen finden Sie unter:

Zwei Wege zum Abitur

Häufig gestellte Fragen

„Ein/e Schüler/in hat die Bildungsempfehlung für die Mittelschule erhalten. Heißt das, er/sie kann kein Abitur machen?

Nein, mit der Bildungsempfehlung werden keine Schulabschlüsse vorweggenommen, erleichtert oder verhindert. Vielmehr geht es um eine Empfehlung für einen zum Schüler passenden Bildungsweg. Nach erfolgreichem Realschulabschluss kann am Beruflichen Gymnasium das Abitur erlangt werden. Dieser Bildungsweg dauert lediglich ein Jahr länger als der über das allgemeinbildende Gymnasium. Außerdem kann an der Fachoberschule die Fachhochschulreife erlangt werden.“

„Ist das Abitur am Beruflichen Gymnasium wirklich gleichwertig zu einem Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium?

Ja, das Abitur am Beruflichen Gymnasium ist gleichwertig. Der Abschluss ist genau wie am Gymnasium die allgemeine Hochschulreife. Danach können alle Studienrichtungen gewählt werden. Im Unterschied zum allgemeinbildenden Gymnasium (Abitur nach 12 Jahren) wird das Abitur am Beruflichen Gymnasium jedoch erst nach 13 Jahren abgelegt. Das Berufliche Gymnasium vermittelt zusätzlich berufsbezogene Inhalte der gewählten Fachrichtungen. Mit der Fachrichtung legt man sich nicht auf bestimmte Studienrichtungen fest.“

Bildungswege in Sachsen

Quelle: http://www.sachsen-macht-schule.de

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