Berufliche Bildung
Pflegefachfrau | Pflegefachmann
Dieses neue Berufsbild vereint die bisherigen Ausbildungsberufe in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Ausbildungsziele
selbständige und eigenverantwortliche Bedarfsermittlung, Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege von pflegebedürftigen und kranken Kindern oder Erwachsenen aller Altersgruppen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
Beratung und Begleitung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen in unterschiedlichen Lebenslagen
eigenständige Durchführung ärztlich angeordneter diagnostischer, therapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen
Ausbildungszeit
beginnt jeweils zum 01. September eines Jahres
dauert in Vollzeit regulär drei Jahre
Ausbildungsinhalte/-struktur
blockweiser Wechsel der berufspraktischen Ausbildung in verschiedenen Praxiseinrichtungen und der theoretischen Ausbildung an unserem BSZ.
Theoretischer und praktischer Unterricht:
blockweiser Wechsel der berufspraktischen Ausbildung in verschiedenen Praxiseinrichtungen und der theoretischen Ausbildung an unserem BSZ
- Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden
- Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
- Erste Pflegerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren
- Gesundheit fördern und präventiv handeln
- Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
- In Akutsituationen sicher handeln
- Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
- Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
- Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
- Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
- Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
darüber hinaus Ethik/Religion und verschiedene Wahlpflichtbereiche
Praktische Ausbildung:
erfolgt auf Grundlage des vom Ausbildungsträger erstellten Ausbildungsplanes beim Träger der praktischen Ausbildung und dessen Kooperationspartnern:
- Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung,
- Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus),
- Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (z.B. Altenpflegeheim),
- Pflichteinsatz ambulante Akut-/Langzeitpflege (z.B.: ambulanter Pflegedienst),
- Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung,
- Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung,
- weitere Einsätze (z.B.: Pflegeberatung; Rehabilitationseinrichtung),
- Vertiefungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung
Zulassungsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss bzw. Hauptschulabschluss mit erfolgreich abgeschlossener mind. zweijähriger Berufsausbildung bzw. erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
- Deutschkenntnisse i.d.R. mit Niveau B2 für Nichtmuttersprachler
- bei nicht-deutscher Herkunft ist eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung sowie die behördliche Anerkennung des Bildungsabschlusses nachzuweisen
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
Ausbildungsvergütung
Höhe wird im Ausbildungsvertrag geregelt
Prüfungen/Abschluss
- Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres
- schriftliche, mündliche und praktische staatliche Abschlussprüfung – im Anschluss wird auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ erteilt
Folgende Unterlagen sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahmebescheid einzureichen:
- Nachweis der Beantragung des Führungszeugnisses zur Vorlage an Behörden gemäß § 30 (5) BZRG
- Erklärung entsprechend BFSO § 3 (2)
- unterschriebener Abschnitt zu den Unterrichtszeiten (Bewerber unter 18 Jahren)
- Erklärung zur Impfung Hepatitis A/B
Folgende Unterlagen sind spätestens am
ersten Schultag einzureichen:
Aufnahmeverfahren am BSZ
- Bewerben Sie sich zunächst bei einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl.
- Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages bewerben Sie sich bis zum 30.04. an unserem BSZ. Später eingehende Bewerbungen werden bei freier Kapazität berücksichtigt.
- Aufnahmeantrag
- Bewerbungsanschreiben mit 2 Passfotos
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Zeugniskopie des höchsten bisher erreichten allgemein-
bildenden Schulabschlusses bzw. des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse - bei Hauptschulabschluss: beglaubigtes Abschlusszeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung
- Ausbildungsverträge (in dreifacher Ausführung) zur schriftlichen Zustimmung
Bei der Anmeldung der Bewerber werden folgende Angaben verarbeitet: Familienname; Vorname; Geburtsdatum; Geburtsort; Geschlecht; Anschrift; Telefonnummer und Notfalladresse; Staatsangehörigkeit; Religionszugehörigkeit; Datum der Ersteinschulung, Art und Grad einer Behinderung sowie chronische Krankheiten sowie ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf, Kontaktdaten einer Person, die im Notfall zu verständigt ist, bei Minderjährigen Name, Anschrift und Telefonnummer der Eltern
Für die Verarbeitung der Daten muss die Einwilligung des Bewerbers und bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern, gemäß § 4 Absatz 1 und 2 des Sächsischen Datenschutzgesetzes vorliegen.
Ansprechpartner
Kathleen Stephan
Schulleiterin und Fachleiterin
Berufliches Schulzentrum
„Konrad Zuse“
Käthe-Kollwitz-Straße 5
02977 Hoyerswerda
Ansprechpartner
Kathleen Stephan
Schulleiterin und Fachleiterin
Berufliches Schulzentrum
„Konrad Zuse“
Käthe-Kollwitz-Straße 5
02977 Hoyerswerda
Downloads
- Allgemeine Informationen
- Erklärung entsprechend BFSO § 3 (2) (Anlage 1)
- Formblatt zum nachgewiesenen Impfstatus (Anlage 3)
- Information und Erklärung zur Impfung Hepatitis AB (Anlage 4)
- Erklärung zur Information über die Unterrichtszeiten (Anlage 6)
- Information über die Erhebung personenbezogener Daten
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