BSZ Konrad Zuse Hoyerswerda

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Berufliche Bildung

Sozialassistent | Sozialassistentin

Staatlich geprüfte Sozialassistenten/ Staatlich geprüfte Sozialassistentinnen absolvieren eine Erstausbildung im sozialen Bereich und werden als Assistenten der jeweiligen Fachkräfte eingesetzt. Sie verfügen über Basiskompetenzen, die sie befähigen, in pflegerischen und in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu werden. Daraus ergeben sich Einsatzmöglichkeiten in Krankenhäusern, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, aber auch in Privathaushalten.

Der erfolgreiche Abschluss bietet zudem eine geeignete Voraussetzung für weiterführende Bildungsgänge bzw. Berufsabschlüsse, z. B.:

  • Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)
  • Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (Bachelor Professional in Sozialwesen)
  • Pflegefachfrau/ Pflegefachmann

Berufsbezeichnung

Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zur Sozialassistentin/ zum Sozialassistenten erfolgt in einem zweijährigen Bildungsgang.

Ausbildungsziel

Die Ausbildung an einer Berufsfachschule für Sozialwesen befähigt dazu, teilweise selbstständig, in der Regel aber unter Mitwirkung im Team, Grundtätigkeiten auf pädagogischem, sozialpflegerischem und hauswirtschaftlichem Gebiet sowie im Umgang mit Behörden auszuführen. 

Ausbildungsinhalte/ Ausbildungsstruktur

Der Bildungsgang ist in einen Pflichtbereich mit berufsübergreifendem und berufsbezogenem Bereich, einen Wahlpflichtbereich und eine berufspraktische Ausbildung strukturiert.

Die berufspraktische Ausbildung setzt sich aus Pflicht- und Wahlpflichtpraktika in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen zusammen. Jeweils ein Praktikum ist in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Pflege zu absolvieren.

  • Ausbildungsjahr:
    zwei Pflichtpraktika je fünf Wochen

  • Ausbildungsjahr:
    • ein Pflichtpraktikum je fünf Wochen
    • ein Wahlpflichtpraktikum je fünf Wochen in einem der Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe oder Pflege

Die schulische Ausbildung ist im berufsbezogenen Bereich in Lernfelder gegliedert:

  • Lernfeld 1: Berufliche Identität und berufliche Perspektiven entwickeln
  • Lernfeld 2: Beobachtung als Grundlage sozialen Handelns
  • Lernfeld 3: Soziale Beziehungen aufbauen und mitgestalten
  • Lernfeld 4: An der Gestaltung von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozessen mitwirken
  • Lernfeld 5: Die Pflege von Menschen in Gesundheit und Krankheit unterstützen
  • Lernfeld 6: Menschen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen
  • Lernfeld 7: Kulturell-kreative Prozesse begleiten
  • Lernfeld 8: Eigene Arbeit strukturieren und organisieren sowie im Team mitarbeiten
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Zulassungs­voraus­setzungen/ Aufnahme­voraus­setzungen

  • Bewerbungsschreiben
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Aufnahmeantrag
  • Erklärung zur Anmeldung gemäß BFSO § 3
  • beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse der Realschule oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
  • ein Passbild
  • Zustimmung der Eltern bei minderjährigen Schülern

Ansprechpartner

Michaela Gedik
Fachleiterin

Berufliches Schulzentrum
„Konrad Zuse“
Käthe-Kollwitz-Straße 5
02977 Hoyerswerda

Ansprechpartner

Michaela Gedik
Fachleiterin

Berufliches Schulzentrum
„Konrad Zuse“
Käthe-Kollwitz-Straße 5
02977 Hoyerswerda

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