Berufliche Bildung
Erzieher | Erzieherin
Erzieherinnen und Erzieher sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die in den Einrichtungen und Diensten der sozialpädagogischen Arbeitsfelder oder als selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer Aufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbstständig und eigenverantwortlich ausüben. Erzieherinnen und Erzieher nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 27 Jahre) in den verschiedenen Arbeitsfeldern selbstständig wahr. Sie arbeiten familienergänzend, familienunterstützend oder familienersetzend.
In den Fachbereichen Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik kann in Verbindung mit der Fachschulausbildung und der Zusatzausbildung nach Maßgabe der für den jeweiligen Bildungsgang geltenden Stundentafel die Fachhochschulreife erworben werden.
Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professionell in Sozialwesen)
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher ist als vollzeitschulische und teilzeitschulische Ausbildung möglich:
- Die Ausbildung umfasst in Vollzeitform drei Jahre.
- Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst in Teilzeitform drei Jahre (Schulversuch).
Ausbildungsziel
Das Ziel der generalistischen Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern ist der Erwerb sozialpädagogischer Kernkompetenzen, um als selbstständig und eigenverantwortlich handelnde Fachkräfte den Anforderungen der unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfelder gerecht zu werden.
Ausbildungsinhalte/ Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung im Fachbereich Sozialwesen gliedert sich in einen schulischen und einen berufspraktischen Teil. Die Stundentafel weist einen Pflichtbereich mit einem fachrichtungsübergreifenden und einem fachrichtungsbezogenen Bereich einschließlich Wahlpflichtbereich aus. Darüber hinaus gliedert sich die Ausbildung in einen Wahlbereich sowie die berufspraktische Ausbildung.
Die fachschulische Ausbildung ist im fachrichtungsbezogenen Bereich in Lernfelder gegliedert:
- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
- Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
- Lernfeld 3: Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren, strukturieren und mitgestalten
- Lernfeld 4: Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen
- Lernfeld 5: Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln
- Lernfeld 6: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen
- Lernfeld 7: Bildungs- und Erziehungspartnerschaften initiieren und mitgestalten
- Lernfeld 8: Im Team zusammenarbeiten, Qualität sichern sowie im Berufsfeld kooperieren
- Lernfeld 9: Facharbeit erstellen
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe. Im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung absolvieren die Fachschülerinnen und Fachschüler Praxiseinsätze in einer Kindertageseinrichtung und mindestens einem weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeld.
Besonderheiten in der dreijährigen vollzeitschulischen Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher
Die berufspraktische Ausbildung umfasst insgesamt drei Blockpraktika in Arbeitsfeldern nach Maßgabe der jeweiligen Stundentafel:
- Ausbildungsjahr: 11 Wochen Blockpraktikum in Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort
- Ausbildungsjahr: 11 Wochen Blockpraktikum in Arbeitsfeldern von Erzieherinnen und Erziehern mit Ausnahme der Kindertageseinrichtungen
- Ausbildungsjahr: 11 Wochen Blockpraktikum in einem Arbeitsfeld nach Wahl
Besonderheiten in der dreijährigen berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher
- Außerhalb der sächsischen Schulferien besuchen die Fachschülerinnen und Fachschüler an zwei Tagen die Fachschule. Darüber hinaus finden während der dreijährigen Ausbildung insgesamt zehn Blockwochen statt. In diesen Wochen sind die Fachschülerinnen und Fachschüler an fünf Tagen in der Woche an der Fachschule.
- An drei Tagen in der Woche sind die Fachschülerinnen und Fachschüler in der Praxiseinrichtung tätig.
Die berufspraktische Ausbildung ist in jedem Ausbildungsjahr in je einem berufspraktischen Schwerpunkt zu absolvieren. Das Fremdpraktikum findet im 2. Ausbildungsjahr statt.
Zulassungsvoraussetzungen/ Aufnahmevoraussetzungen
- Bewerbungsschreiben
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- Aufnahmeantrag
- Erklärung zur Anmeldung gemäß FSO § 7
- beglaubigte Kopie des Realschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses
- beglaubigte Kopie Jahres- bzw. Halbjahreszeugnis Berufsschule
- beglaubigte Kopie Abschlusszeugnis Berufsschule
- Nachweis Dauer der einschlägigen Berufstätigkeit
- Erweitertes Führungszeugnis (erst nach Aufnahme/ Zulassung)
- ein Passbild
Zusätzliche Unterlagen für die dreijährige berufsbegleitende Ausbildung
- Erweitertes Führungszeugnis (erst nach Aufnahme/ Zulassung)
- oder Erklärung vom Arbeitgeber zur Vorlage eines aktuellen Erweiterten Führungszeugnisses
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Kooperationsvereinbarung (inkl. Erklärung zur Freistellung zum Fachschulbesuch und zur Absolvierung eines Blockpraktikums in einem weiteren Tätigkeitsfeld)
Ansprechpartner
Michaela Gedik
Fachleiterin
Berufliches Schulzentrum
„Konrad Zuse“
Käthe-Kollwitz-Straße 5
02977 Hoyerswerda
Ansprechpartner
Michaela Gedik
Fachleiterin
Berufliches Schulzentrum
„Konrad Zuse“
Käthe-Kollwitz-Straße 5
02977 Hoyerswerda
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